Teilungen
Wir sind befugt Grundstücksteilungen durchzuführen (s. Vermessungs- und Katastergesetz NRW § 2)!
Durch die Grundstücksteilung dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen. Deshalb bedarf die Teilung eines bebauten Grundstücks zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde
(§ 8 Landesbauordnung NRW).
- Wie ist der formelle Ablauf?
- Welche Kosten entstehen?
- Was habe ich zu berücksichtigen?
- Wo sind die geplanten Grenzen sinnvoll?
Zu allen Fragen rund um die Grundstücksteilung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite.