Teilungen

Wir sind befugt Grundstücksteilungen durchzuführen (s. Vermessungs- und Katastergesetz NRW § 2)!

Durch die Grundstücksteilung dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen. Deshalb bedarf die Teilung eines bebauten Grundstücks zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde
(§ 8 Landesbauordnung NRW).

  • Wie ist der formelle Ablauf?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Was habe ich zu berücksichtigen?
  • Wo sind die geplanten Grenzen sinnvoll?

Zu allen Fragen rund um die Grundstücksteilung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite.