Unsere Leistungen im Überblick:

1. Teilungen >>
2. Gebäudeeinmessungen >>
3. Amtlicher Lageplan >>
4. Grenzvermessung >>
5. Bauwerksvermessung und Absteckung >>
6. Ingenieurvermessung >>

Teilungen

Wir sind befugt Grundstücksteilungen durchführen (s. Vermessungs-und Katastergesetz NRW § 2)!

Durch die Grundstücksteilung dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen. Deshalb bedarf die Teilung eines bebauten Grundstücks zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde
(§ 8 Landesbauordnung NRW).

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Gebäudeeinmessungen

Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so haben die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten auf eigene Kosten das Gebäude oder die Grundrissveränderung durch die Katasterbehörde oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure einmessen zu lassen.

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Amtlicher Lageplan

§ 3 der Bau Prüf Verordnung NRW gibt eine klare Auskunft über die Inhalte von Lageplänen. Hier ist auch geregelt wann ein Lageplan von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit dem öffentlichen Glauben zu beurkunden ist und somit zu einem Amtlichen Lageplan wird.

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Grenzvermessung

Sei es beim Erwerb eines Grundstückes (was habe ich eigentlich alles erworben?) oder bei der Errichtung eines Gartenzaunes. Unklare Grenzverhältnisse können schnell zum Streit mit Ihrem Nachbarn führen.

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Bauwerksvermessung und Absteckung

Hierzu zählen sämtliche Vermessungen, die geeignet sind Planungsvorgaben von baulichen Anlagen oder Gebäuden in die Örtlichkeit (auf die Baustelle) zu übertragen.

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Ingenieurvermessung

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