Amtlicher Lageplan

Amtliche Lagepläne werden benötigt für:

  • Das Bauantragsverfahren
  • Die Eintragung von Baulasten
  • Das Teilungsgenehmigungsverfahren

§ 3 der Bau Prüf Verordnung NRW gibt eine klare Auskunft über die Inhalte von Lageplänen. Hier ist auch geregelt wann ein Lageplan von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit dem öffentlichen Glauben zu beurkunden ist und somit zu einem Amtlichen Lageplan wird.

Zu den Fragen:

  • Für welche Tätigkeiten brauche ich einen Vermesser im Bauantragsverfahren?
  • Wann brauche ich Baulasten und was ist bei der Eintragung einer Baulast zu berücksichtigen?
  • Wann brauche ich einen Amtlichen Lageplan im Teilungsgenehmigungsverfahren?

und vielen anderen Unklarheiten geben wir Ihnen gerne Auskunft und unterstützen Sie bei der Umsetzung des Vorhabens.